Immer prüfen: BAföG

Ein Studium ist eine Investition in deine Zukunft! Es ist gar nicht so leicht zu investieren, wenn das Geld knapp ist. Auch wenn an staatlichen Hochschulen kaum Studiengebühren anfallen, so benötigst du neben Essen und Kleidung auch die Unterkunft, Bücher sowie die technische Grundausstattung, zum Beispiel einen Laptop.

Eine Finanzierungsmöglichkeit, die du dafür immer prüfen solltest, ist die finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mit dem BAföG soll gewährleistet werden, dass du studieren kannst, auch wenn deine Eltern nicht genügend Einkommen haben, um dich dabei finanziell zu unterstützen. Wir möchten dich ermutigen, diese staatliche Fördermöglichkeit immer zu prüfen. Viele unserer ehrenamtlichen Mentor:innen erhalten bereits BAföG und kennen sich dadurch mit den Anforderungen und dem Antragsablauf aus. Du kannst eine ArbeiterKind.de-Gruppe in deiner Nähe ganz einfach per E-Mail anschreiben, um dir Rat zu holen: Zu den ArbeiterKind.de-Gruppen hier klicken …

Seit der BAföG-Reform, die am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, können BAföG-Empfangende, abhängig vom Einkommen der Eltern, monatlich bis zu 934 Euro monatlich erhalten. Da das BAföG zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen besteht, muss nach dem Studium die eine Hälfte zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte wird dir geschenkt! Die Schuldenhöhe ist dabei auf 10.010 Euro begrenzt und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach der letzten ausgezahlten BAföG-Summe und auch nur dann, wenn du ein bestimmtes Einkommen hast. Spätestens nach 77 Raten bist du schuldenfrei. 

Viele glauben, ab 45 Jahren würden sie kein BAföG mehr bekommen, weil sie zu alt sind. Von der Altersgrenze gibt es aber Ausnahmen für die meisten, die sich darüber Sorgen machen! Wer seine Hochschulreife nicht direkt über das Gymnasium gemacht hat, fällt oft in die Gruppe "2. Bildungsweg", bei denen Altersgrenzen im BAföG komplett aufgehoben sein können. Beim BAföG-Amt solltest du daher den Schulweg genau beschreiben und einfach einen Antrag auf BAföG stellen. Du kannst auch einen Antrag auf Vorabentscheid beim BAföG-Amt bereits vor Studienbeginn stellen: BAföG-Vorabentscheid.

Häufige Fragen zum BAföG

Es gibt einige allgemeine Fragen, die sich gerade beim ersten Antrag auf BAföG stellen. Die wollen wir dir nachfolgend beantworten. Du kannst auch jederzeit Kontakt zu unseren Ehrenamtlichen in deiner Nähe aufnehmen, wenn du Unterstützung beim Antrag benötigst. Schreibe eine E-Mail an deine ArbeiterKind.de-Gruppe oder rufe unser Team vom Infotelefon unter der Berliner Nummer 030 679 672 750 an. Sie helfen dir dabei, dich mit unseren lokalen Gruppen zu vernetzen.

Für spezielle Fragen rund um die Förderung stellt das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine kostenlose BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 zur Verfügung. Außerdem kannst du dich an unsere Online-Community in unserem sozialen Netzwerk wenden. Wir haben dort eine eigene Seite rund ums BAföG eingerichtet. Zum sozialen ArbeiterKind.de-Netzwerk …

Lohnt sich der Aufwand?

Viele Studierende nutzen die Chance auf BAföG leider nicht, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen oder fälschlicherweise annehmen, dass sie sowieso kein BAföG erhalten. Allerdings erfährst du erst durch einen Antrag, ob und in welcher Höhe du Fördergeld bekommst. Oft werden gerade kleinere BAföG-Beträge nicht ausgezahlt, weil Studierende annehmen, sie hätten keinen Anspruch darauf.

Der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall!

Du brauchst beim ersten Antrag etwas Zeit und Geduld, aber im nächsten Jahr geht dann alles viel schneller. Zudem ist es einfacher, wenn du mit jemandem zusammen den Antrag ausfüllst, z. B. mit unseren Ehrenamtlichen, die selbst studieren oder studiert haben und sich mit BAföG auskennen. Du brauchst keine Sorge zu haben, solltest du etwas vergessen, melden sich die zuständigen Mitarbeiter:innen deines BAföG-Amts bei dir.

Wir können dir auch empfehlen, dich von den BAföG-Expert:innen des lokalen Studierendenwerks unterstützen zu lassen. Weitere Hinweise findest du auf: www.bafoeg.de.

Es gibt natürlich eine Reihe von Formularen auszufüllen, lass dich davon nicht aufhalten. Den Antrag bekommst du im Foyer beim BAföG-Amt oder du holst ihn dir unter www.bafög.de.

Diese Assistenten helfen dir dabei, die richtigen Formulare auszuwählen:

Wann und wo sollte ich den BAföG-Antrag stellen?

Du stellst deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in deinem Studierendenwerk, sobald du deine Studienplatz-Zusage hast. (Ausnahme Rheinland-Pfalz: Hier sind Mitarbeiter:innen an den Hochschulen direkt zuständig.) Die Bearbeitungszeit in deinem BAföG-Amt kann mehrere Wochen betragen, daher solltest du dich frühzeitig kümmern.

Die Antragstellung kann online erfolgen!

Lege dir dazu auf BAföG Digital ein Nutzer:innenkonto an und stelle deinen Antrag online. Du musst den Antrag nicht mehr ausdrucken und unterschreiben, bevor du ihn einreichst.

Du erhältst BAföG ab dem Monat, in dem du das erste Mal einen Antrag eingereicht hast. Wenn dein Studium im Oktober beginnt, du aber den BAföG-Antrag erst im November stellst, verschenkst du das Geld für Oktober.

Sollte die Zeit für die Antragstellung bereits knapp sein, kannst du einen formlosen Antrag stellen. Das ist ein kurzes Schreiben, in dem du unter Angabe deines Geburtsdatums und deines Studienfachs mitteilst, dass du BAföG beantragst. Dafür gibt es bei www.bafoeg-rechner.de eine Mustervorlage. Es besteht zudem die Möglichkeit einen Vorschuss zu beantragen.

Mehr Informationen rund um die finanzielle Förderung durch BAföG findest du:

Mit welcher BAföG-Höhe kann ich rechnen?

Die Höhe der BAföG-Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Als Einkommen wird berücksichtigt, was du selbst verdienst, sowie das, was deine Eltern und dein:e Ehepartner:in verdienen. Als Vermögen wird nur dein eigenes Vermögen betrachtet. Jedes Vermögen, das du zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzt, muss angegeben werden. Wer hier „schummelt”, muss nachher oft sein ganzes BAföG zurückzahlen. Das Kindergeld, das du monatlich bekommst, wird nicht als Einkommen angerechnet.

Eine erste Einschätzung, ob du BAföG bekommst, kann dir ein BAföG-Rechner geben. Allerdings weisen diese lediglich auf die mögliche Höhe hin. Sie sind unverbindlich und ohne Gewähr. Daher solltest du dich darauf nicht verlassen, er bietet lediglich einen ersten Anhaltspunkt. Setze dich, wenn möglich, gemeinsam mit deinen Eltern an den Rechner, denn sie kennen ihr eigenes Einkommen meist besser. BAföG-Rechner findest du unter:

Wie lange erhalte ich BAföG?

Du erhältst BAföG für die Regelstudienzeit deines Studienfachs, die du in deiner Studienordnung nachlesen kannst. Wenn dein Studium länger dauert, solltest du dich an deine/n Sachbearbeiter:in wenden. In der Regel werden dir ein Bachelor- und ein Masterstudiengang finanziert bzw. ein "klassischer" Studiengang wie z. B. Medizin oder Jura. Wenn du nach den ersten zwei Semestern an der Hochschule noch einmal deinen Studiengang wechseln willst, dann ist das problemlos möglich. Wenn du schon ins vierte Semester kommst, kann es bei einem Studiengangwechsel mit dem BAföG schwierig werden. Lass dich vor einem Studiengangwechsel gut beraten!

Was sind die Rückzahlungsbedingungen?

Du zahlst die Hälfte deines zinslosen Darlehens spätestens fünf Jahre nach der letzten Förderungsperiode zurück. Du bekommst dann vom Bundesverwaltungsamt einen Brief. Wenn dein Einkommen eine Rückzahlung nicht zulassen sollte, kannst du einen Antrag auf Aussetzung der Rückzahlung stellen.

Mehr Informationen zur Rückzahlung …

Bitte prüfe immer die Finanzierungsoption BAföG und verlasse dich nicht auf die Annahmen von anderen. Es wäre schade, wenn du selbst kleinere Summen von 100 oder 200 Euro pro Monat verschenkst. Mit unseren Ehrenamtlichen vor Ort kannst du über das BAföG und die Studienfinanzierung reden. Schreibe uns einfach eine Nachricht. Unsere ArbeiterKind.de-Gruppen …
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