Direkt zum Inhalt

Testament und Vermächtnis

Sie können ArbeiterKind.de über Ihr Testament unterstützen. So hilft Ihr Nachlass Schüler:innen und Studierenden aus nicht-akademischen Familien.

#

Am einfachsten ist ein Vermächtnis zu unseren Gunsten: Dabei legen Sie einen Geldbetrag oder einen Gegenstand oder einen Anteil Ihres Nachlasses fest. Diesen Teil erhält ArbeiterKind.de nach Ihrem Tod. Ihre Erben oder Ihr benannter Testamentsvollstrecker kümmern sich um alles Weitere.

Sie können ArbeiterKind.de auch als (Mit)Erbin einsetzen. Das bedeutet für uns aber einen hohen administrativen Aufwand, da wir dann die Pflichten der Nachlassabwicklung übernehmen müssen. Wenn Sie das möchten, bitten wir Sie, vorab mit uns ins Gespräch zu gehen, damit Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird.

Steuerlicher Vorteil: Da ArbeiterKind.de als gemeinnützig anerkannt ist, fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an. Das gilt auch, wenn Sie selbst geerbt haben: Geben Sie innerhalb von 24 Monaten einen Teil Ihrer Erbschaft an ArbeiterKind.de weiter, ist dieser Betrag ebenfalls erbschaftssteuerfrei.

Sie haben Fragen zum Thema Testament und Vermächtnis? Sprechen Sie mich gerne an.

Kontakt

Anne Stalfort

Anne Stalfort

Ansprechpartnerin für Spender:innen und Förderer

Unsere Partner

Infotelefon

030 679 672 750
WhatsApp unter gleicher Nummer
Mo – Do : 13 – 18:30 Uhr