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- ArbeiterKind.de ist gemäß vorläufiger Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 7.5.2009 berechtigt, für Spenden, die ihr zum Zwecke der Förderung der Jugendhilfe oder der Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bestätigte Zuwendungen sind nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerabzugsfähig.
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