Stipendium der Goldschmidt-Stiftung

Foto: Goldschmidt-Stiftung

In Erinnerung an Dr. Karl Goldschmidt als Vordenker der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung vergibt die Goldschmidt-Stiftung das Karl-Goldschmidt-Stipendium, mit dem die Stiftung den Zugang zur akademischen Bildung ermöglichen möchte. Das Stipendium unterstützt Menschen, die über den dritten Bildungsweg studieren, gefördert wird ein Vollzeit- oder ein berufsbegleitendes Studium. 

Über den dritten Bildungsweg ist ein Studium ohne Abitur gemeint, dass aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung möglich ist. Die formalen Voraussetzungen sind an den Berufsabschluss geknüpft und können je Bundesland variieren.

Die Goldschmidt-Stiftung ermöglicht so Menschen, die sich erst später für ein Studium entscheiden, diesen Bildungsweg. Die Förderung beträgt dabei im Vollzeitstudium 400 Euro im Monat und in einem berufsbegleitenden Studiengang 200 Euro im Monat. Es gibt keine Bewerbungsfrist, du kannst dich also jederzeit bewerben.


Was wird gefördert?

Gefördert wird dein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule – in Vollzeit oder berufsbegleitend. 

  • Vollzeitstudium: 400 Euro im Monat

  • Berufsbegleitendes Studium (Präsenz-, Fern- oder Onlinestudium): 200 Euro im Monat

Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum Studienende, dabei wird die Förderung zunächst für zwei Semester zugesagt und bei Vorliegen der Leistungsnachweise verlängert:

  • im Vollzeitstudium müssen pro Semester mindestens 24 ECTS Punkte erlangt werden, 

  • im berufsbegleitenden Studium müssen pro Semester mindestens 12 ECTS Punkte erlangt werden.

Die Stiftung entscheidet rechtzeitig vor Ablauf des Förderungszeitraumes über die Fortsetzung des Stipendiums.


Wer kann sich bewerben?

  • Du kannst dich bewerben, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung über den dritten Bildungsweg erlangt hast.

  • (Künftige) Studierende aus nicht Nicht-Akademikerfamilien – Studierende der ersten Generation – werden bevorzugt.

  • Außerdem werden (künftige) Studierende bevorzugt, die aufgrund ihres Lebenslaufs und Bildungswegs besondere Leistungsfähigkeit erwarten lassen.

  • Du darfst nicht vergessen, deine ehrenamtliche Tätigkeit wird bei der Vergabe berücksichtigt.


Was wird nicht gefördert?

  • Es werden keine Studierende gefördert, die weniger als drei Semester der Regelstudienzeit vor sich haben.

  • Es werden keine Studierende gefördert, die ein weiteres Stipendium erhalten.

  • Außerdem werden keine Zweitstudiengänge, Zusatz- oder Aufbaustudiengänge gefördert.

  • Auch Masterstudiengänge, die kürzer als drei Semester sind, oder einzelne Auslandssemester, bleiben von der Förderung ausgeschlossen.


Formale Voraussetzungen

Du musst deinen Lebenslauf einreichen aus dem hervorgeht, dass du deine Hochschulzugangsberechtigung über den dritten Bildungsweg erlangt hast. Außerdem:  

  • Zeugnisse aus Schule und Studium

  • ggf. Nachweis über deine ehrenamtliche Tätigkeit

  • ggf. die Immatrikulationsbescheinigung

  • ein Empfehlungsschreiben vom Arbeitgeber

  • ein Bewerbungsschreiben aus dem deine Studienmotivation hervorgeht

  • die Erklärung, dass kein weiteres Stipendium in Anspruch genommen wird

Du sendest alles zusammen an die 

Goldschmidt-Stiftung
Moltkestr. 29
45138 Essen

Mehr über die Goldschmidt-Stiftung erfährst du auf www.vvgoldschmidt.de/goldschmidt-stiftung

Übrigens vergibt die Stiftung auch den Karl-Goldschmidt-Preis für Abschlussarbeiten!