Zulassungsbeschränkungen

Es gibt zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Für zulassungsfreie Studiengänge kannst Du Dich direkt an der Uni immatrikulieren ohne an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen. Dafür musst Du lediglich den Zeitraum der Immatrikulation beachten. (Immatrikulieren heißt, dass Du Dich für ein Studienfach an der Uni einschreibst.)

Studiengänge sind dagegen zulassungsbeschränkt, wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind. Dann verhängt eine einzelne Uni einen so genannten lokalen oder örtlichen Numerus clausus (NC). Es ist aber auch möglich, dass ganze Fächer mit einem bundesweiten NC belegt sind, weil mehrere Unis für dieses eine Fach mehr Bewerber als Studienplätze haben. Der NC gibt die Abiturnote an, die im letzten Bewerbungsverfahren der zuletzt zugelassene Bewerber hatte. Der NC verändert sich also mit jedem neuen Semester, ist jedoch ein guter Richtwert für die aktuellen Erfolgschancen auf einen Studienplatz. Neben der Abiturnote werden aber auch eventuelle Wartezeiten zwischen Abitur und Studienbeginn berücksichtigt sowie weitere Kriterien, die jede Uni selbst festlegen kann.

Wer von Euch gern:

  • Medizin
  • Pharmazie
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin

studieren möchte, der muss sich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" bewerben. Auf der Seite www.hochschulstart.de findet Ihr die nötigen Unterlagen. Ihr könnt dort auch gleich mit der Antragstellung Online (AntON) loslegen.

Die Stiftung für Hochschulzulassung wurde 2010 gegründet und ersetzt die Zentralstelle für die Vergabe von Hochschulzulassungen (ZVS). Ab dem Wintersemester 2011/2012 sollen dann auch örtliche Auswahlverfahren der Hochschulen über die Stiftung koordiniert werden. Dafür müssen die Hochschulen und Institutionen allerdings das Angebot der Stiftung annehmen. Daher müsst Ihr Euch genau über Eurer Studienfach informieren, damit Ihr wisst, ob, wo und wann Ihr Euch bewerben müsst.