In welchen Bundesländern musst Du Studiengebühren zahlen?
Durch die Erhebung von Studiengebühren in mittlerweile sieben der sechzehn Bundesländern, kann sich das Studium zusätzlich verteuern. Studiengebühren, auch Studienbeiträge genannt, sind jedoch nicht mit dem Semesterbeitrag zu verwechseln, der zunächst bei Deiner Einschreibung und dann bei Deiner Rückmeldung zu jedem Semester an allen Universitäten zu zahlen ist. Der Semesterbeitrag umfasst den Beitrag für das Studentenwerk, die Studierendenvertretung, soziale Einrichtungen der Universität, die Unfallversicherung sowie eventuell für das Semesterticket.
Die Studiengebühren liegen meist bei 500 Euro pro Semester, die genauen Regelungen sind jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich. Daher solltest Du Dich genau darüber informieren, ob in dem Bundesland, in dem Du studieren möchtest, Studiengebühren erhoben werden, wie hoch diese pro Semester ausfallen und unter welchen Umständen Studierende von den Studiengebühren befreit werden. Natürlich empfiehlt es sich, in einem Bundesland zu studieren, in dem noch keine Studiengebühren erhoben werden und auf absehbare Zeit auch keine eingeführt werden. Allerdings hängt dies selbstverständlich davon ab, ob Du dort einen Studienplatz für Dein Wunschfach ergattern kannst.
Darüber hinaus werden in einigen Bundesländern Langezeitstudiengebühren fällig, wenn die Regelstudienzeit um einige Semester überschritten wird oder ein so genanntes Studienkonto, das für jeden Studenten eine bestimmte Anzahl von Semesterwochenstunden oder Fachsemestern umfasst verbraucht ist.
In den folgenden Ländern werden keine Studiengebühren erhoben und es sind auch bisher keine geplant:
Berlin und Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Sonderregelungen gelten in den folgenden Bundesländern:
Bremen hat zwischenzeitlich eine Landeskinderregelung eingeführt, sodass Studierende, die Ihren Erstwohnsitz außerhalb Bremens haben pro Semester 500 Euro entrichten müssen. Diese Regelung ist jedoch zurzeit ausgesetzt, da sie für rechtswidrig erklärt wurde.
Nordrhein-Westfalen stellt seinen Hochschulen frei, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form Studiengebühren erhoben werden. Die meisten Hochschulen nehmen 500 Euro pro Semester.
Rheinland-Pfalz hat wie Bremen eine Landeskinderregelung verabschiedet, die jedoch ebenfalls zurzeit ausgesetzt ist.
Studiengebühren verlangen die folgenden Länder:
Baden-Württemberg
Bayern
Hamburg
Niedersachsen
Saarland
Aktuelle und ausführliche Informationen über die Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern kannst Du auf der Internetseite studis-online nachschauen.
Antworten auf die Frage, wie Du trotz der hohen Belastung durch Lebenshaltungskosten und Studiengebühren Dein Studium finanzieren kannst, findest Du in den nächsten Rubriken zu den Themen BAföG, Studiendarlehen, Stipendien und Jobben.