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ArbeiterKind.de ist gemäß Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 1.11.2012 berechtigt, für Spenden, die ihr zum Zwecke der Förderung der Jugendhilfe oder der Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bestätigte Zuwendungen sind nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerabzugsfähig.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie:
- die Arbeit der ehrenamtlichen Mentor/innen in unseren bundesweit 80 lokalen ArbeiterKind.de-Gruppen (z.B. Informationsmaterialien, Schulveranstaltungen, Stände auf Bildungsmessen, Fahrtkosten)
- Mentorentrainings, Workshops, regionale und überregionale Arbeitstreffen für ehrenamtliche Mentoren und Studierende der ersten Generation
- die Arbeit unserer hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, die unsere ehrenamtlichen Mentoren und Ortsgruppen mit Rat und Tat zur Seite stehen, Kooperationen zu Schulen, Hochschulen und weiteren Partnern aufbauen sowie Mentorentrainings und Veranstaltungen organisieren
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